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Nationalsozialistische
Wirtschaftspolitik und Kriegswirtschaft
(1933 -
1945)
I N H A L T S V E R Z E I
C H N I S
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Die Grundlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik
der Zeit bis 1938
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Die Entwicklung der tatsächlichen
Verhältnisse bis 1938
- Die Arbeitsbeschaffungspolitik
- Die Entwicklung im sekundären Sektor
- Der tertiäre Sektor
- Die Landwirtschaft
- Die Sozialpolitik
- Das öffentliche Finanzwesen
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Die Beurteilung der nationalsozialistischen
Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik
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Die nationalsozialistische Kriegswirtschaft
1939-1945
- Kriegskosten und Kriegsfinanzierung
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Das Ergebnis der nationalsozialistischen
Herrschaft
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Quellen
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Wichtige Daten zur Wirtschaft im
Nationalsozialismus
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I. Die Grundlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik
in der Zeit bis 1938
Als Grundlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Zeit bis 1938
kann man folgende Erscheinungen ansehen, die rechtliche Grundlagen der
Gestaltung wurden:
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13. September 1933
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Reichsnährstandsgesetz: Regelung für die Bereiche Landwirtschaft,
Garten- und Weinbau, Fischerei
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29. November 1933
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Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Handwerks: Einführung
von Pflichtinnungen und Führerprinzip
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20. Januar 1934
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Das Gesetz “zur Vorbereitung der nationalen Arbeit” erhebt die
DAF zur alleinigen Repräsentantin des “schaffenden Volkes” und
überträgt das Führerprinzip auf Betriebe. Der Kern der neuen
Ordnung ist die “Betriebsgemeinschaft”
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27. Februar 1934
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Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft
(kurz: Aufbaugesetz): Wirtschaftsverbände als alleinige Repräsentanten
des jeweiligen Wirtschaftszweigs, die damit in der nationalsozialistischen
Wirtschaftsplanung eine Schlüsselrolle erhielten, und eine Verfeinerung der
Organisation der Wirtschaft darstellten.
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7. Juli 1936
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Der Erlaß des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers
über die Reform der Organisation der gewerblichen Wirtschaft: Stärkere
Vereinheitlichung und Übersichtlichkeit der Organisation der
Wirtschaft.
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