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2. Februar 1933
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Hjalmar Schacht wird Reichsbankspräsident
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Anfang April 1933
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Gleichschaltung der landschaftlichen Organisationen:
“Reichsnährstand”
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10. April 1933
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Aufhebung der Kraftfahrzeugsteuer zur Ankurbelung der Nachfrage nach
Automobilen
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Mai 1933
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Mit dem “Gesetz zum Schutz des Einzelhandels” wird die
Gewerbefreiheit abgeschafft.
Gründung der Metallurgischen Forschungsgesellschaft mbH (Mefo) zur
Tarnung der Rüstungsfinanzierung
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1. Mai 1933
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Erstmals offiziell als Arbeiterfeiertag anerkannt.
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10. Mai 1933
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Bildung der “Deutschen Arbeiterfront” (DAF) als faktische
Zwangsvereinigung von Arbeitern, Angestellten und Unternehmen , der NSDAP
angeschlossen und Robert Ley unterstellt.
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1. Juni 1933
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Erster Reinhardt-Plan sieht Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vor. Als
Ehestandsdarlehen werden Bedarfsdeckungsscheine für Möbel und Hausrat
ausgegeben.
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23. September 1933
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Baubeginn der Reichsautobahn (Frankfurt - Heidelberg)
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29. September 1933
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Das Reichserbhofgesetz setzt für alle Bauernhöfe von etwa 7,5 bis
12,5 ha die Eigenschaft als “Erbhof” fest, der ungeteilt auf den
ältesten Sohn im Erbfall übergeht.
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20. Januar 1934
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Das “Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit” erhebt die DAF
zur alleinigen Repräsentantin des “schaffenden Volks”. Der Kern
der neuen Ordnung ist die “Betriebsgemeinschaft”
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27. Februar 1934
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Gesetz “zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen
Wirtschaft” erkennt die bestehenden Wirtschaftsverbände als alleinige
Vertreter ihrer Wirtschaftszweige an. Einführung des
Führerprinzips.
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Herbst 1935
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Rüstungsausgaben übersteigen erstmals die zivilen
Investitionen.
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Winter 1936
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Das “Winterhilfswerk” der NSDAP veranstaltet erstmals
sonntägliche Eintopfessen in Verbindung mit großangelegten
Spendenaktionen.
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1. April 1938
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Ersatz der Mefowechsel durch Lieferschaftsanweisungen des Reiches.
“Geräuschlose” Rüstungsfinanzierung durch Zwangsanleihen
bei Banken, Sparkassen und anderen Kapitalstellen.
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9./10. November 1938
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“Reichskristallnacht”. Unter dem Vorwand des Ausgleichs
wirtschaftlicher Schäden wird den Juden außerdem eine Sondersteuer
von 1,12 Mrd. RM aufgebürdet.
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Juli 1939
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Das kreditpolitische Ermächtigungsgesetz beseitigt endgültig alle
institutionellen Kontrollen staatlicher Kredit- und Finanzpolitik.
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