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Wir empfehlen: | |||||||||||||
Der materielle Inhalt der rechtlichen Grundlage und des Willens der
Partei war:
Diese “gebundene Wirtschaft” sollte sich auf Eingriffe
des Staates nach den Zielen der NSDAP, insbesondere hinsichtlich der
Rüstungspolitik, auf Preise, Löhne und Produktionsvolumen
beschränken und die Entscheidungen nicht vollends nach oben verlegen. So
wurde wegen der Notwendigkeit der Kriegswirtschaft erst 1942 die Planwirtschaft
eingeführt. Doch galt der Grundsatz der persönlichen Verantwortung,
den das Eigentum an Produktionsmitteln lag in privater Hand:
“Gemeinnutz geht vor Eigennutz”.
Für die Einordnung und Beurteilung der nationalsozialistischen
Wirtschafts- und Sozialpolitik wurden folgende Faktoren entscheidend:
Versucht man, die Wirtschaftsordnung der Nationalsozialisten mit einem Begriff zu bezeichnen, dann könnte man auf die Organisation der Stände als Grundeinheiten beruflicher und sozialer Großgruppen abzielen, aber auch darauf, daß durch das Führerprinzip die demokratische Verfassung ausgeschlossen wurde. Entscheidend aber war die Tatsache einer Ordnung eigener Art. Im übrigen muß bedacht werden, daß für Adolf Hitler nicht die Verwirklichung einer irgendwann einmal für richtig gehaltenen Wirtschafts- und Sozialordnung das angestrebte Ziel war, sondern die Ausdehnung der Macht:
Im Prinzip lebte der
Nationalsozialismus fast bis zum Ende des Krieges
Die Diktatur ließ dem einzelnen zum
beiderseitigen Vorteil häufig einen großen Freiraum.
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