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Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik und Kriegswirtschaft (1933 - 1945)

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Der materielle Inhalt der rechtlichen Grundlage und des Willens der Partei war:
  • Die Gliederung der Wirtschaft in Verbände, welche alleinige Vertreter der Unternehmen im Staat waren und im Rahmen des Führerprinzips die Bindeglieder zwischen Unternehmen und Staat bilden sollten
  • Der Reichswirtschaftsminister berief die Führer der Verbände ab, d.h. das Verbändesystem war nicht demokratisch
  • Sämtliche Unternehmer wurden in die Befehlshierachie eingegliedert
  • Die Kammern, als bisherige Organe einer teilweisen Selbstverwaltung blieben bestehen, da sie als Behörden nur schwer in die Befehlsstruktur eingebaut werden konnten

Zum Aufbau der Wirtschaft läßt sich folgendes sagen: Die Gliederung enthielt mit den Reichs- und Wirtschaftsgruppen (Verbände) die fachliche Ordnung und mit den Kammern die regionale Ordnung. Außerdem gab es im Laufe der Jahre einige Änderungen, so wurden z.B. die Industrie- und Handelskammern, sowie die Bezirksgruppen in die Bezirkswirstschaftskammern aufgenommen. In Beiräten waren die Querverbindungen zu den Gemeinden und dem Reichsnährstand hergestellt. Die gleichzeitige Organisation der Arbeitnehmer in der Deutschen Arbeitsfront (DAF) führte auch im Bereich der Arbeitsverfassung zur Beseitigung der Tarifvertragsfreiheit, der Streiks und der Aussperrung.


Diese “gebundene Wirtschaft” sollte sich auf Eingriffe des Staates nach den Zielen der NSDAP, insbesondere hinsichtlich der Rüstungspolitik, auf Preise, Löhne und Produktionsvolumen beschränken und die Entscheidungen nicht vollends nach oben verlegen. So wurde wegen der Notwendigkeit der Kriegswirtschaft erst 1942 die Planwirtschaft eingeführt. Doch galt der Grundsatz der persönlichen Verantwortung, den das Eigentum an Produktionsmitteln lag in privater Hand: “Gemeinnutz geht vor Eigennutz”.

Für die Einordnung und Beurteilung der nationalsozialistischen Wirtschafts- und Sozialpolitik wurden folgende Faktoren entscheidend:
  • Die Hervorhebung des Berufsstandes: “Der Stand wird also Sachwalter der Rechtmäßigkeit der seiner Führung unterstellten wirtschaftlichen Selbstverwaltung” (Hans Merkel, 1935)
  • Die Bereitwilligkeit der Mehrzahl an Personen, sich in die neue Ordnung einzufügen, also die Machtausübung der NSDAP zu unterstützen, wobei die finanziellen Hilfen für die NSDAP vor allem aus kleinen Einzelspenden und Spenden der mittleren Unternehmen kamen

Versucht man, die Wirtschaftsordnung der Nationalsozialisten mit einem Begriff zu bezeichnen, dann könnte man auf die Organisation der Stände als Grundeinheiten beruflicher und sozialer Großgruppen abzielen, aber auch darauf, daß durch das Führerprinzip die demokratische Verfassung ausgeschlossen wurde. Entscheidend aber war die Tatsache einer Ordnung eigener Art. Im übrigen muß bedacht werden, daß für Adolf Hitler nicht die Verwirklichung einer irgendwann einmal für richtig gehaltenen Wirtschafts- und Sozialordnung das angestrebte Ziel war, sondern die Ausdehnung der Macht:
  • Die Wirtschaft hatte die Machtmittel (Rüstung) bereitzustellen
  • Die Nation war eine Idee, die Hitler helfen sollte, einen Machtanspruch zu formulieren und Macht auszuüben.
Im Prinzip lebte der Nationalsozialismus fast bis zum Ende des Krieges
  • von der Bereitwilligkeit breiter Bevölkerungsschichten die allgemeine Entwicklung mindestens zu tolerieren (Mitläuferproblem, insbesondere in der Beamtenschaft) und
  • von der Improvisation, die zahlreiche Planungslücken und Fehlplanungen unschädlich machte.
Die Diktatur ließ dem einzelnen zum beiderseitigen Vorteil häufig einen großen Freiraum.

  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
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